Nr. 7413

Hinweisgeberschutzgesetz

Veranstaltungsdetails

REHGSOT24_04


Planen Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern einzurichten? Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Ab Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-WhistleblowerRichtlinie.
MIt der Teilnahme an unserem Seminar weisen Sie die notwendige Fachkunde nach, gemäß der Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz.



Zielgruppe

Mitarbeitende, die in ihren Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten und betreuen, Führungskräfte, Fachkräfte aus Compliance- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche und Interne Revision

Inhalt

Modul 1: Gesetzlicher Rahmen & Rechtspflichten aus dem HinschG
- Begrüßung & Vorstellung der Module
- Übersicht über das Hinweisgeberschutzgesetz
- Rechtliche Pflichten gemäß dem Gesetz
- Organisatorische Herausforderungen
- Praktische Implementierung der Meldestelle

Modul 2: Hinweisgebersystem im Compliance Management
- Hinweisgebersystem als Teil des Compliance Management Systems
- Hinweisgebersystem: aus der Pflicht eine Kür machen / Hürden für Hinweisgebende senken
- Beispiele für erfolgreiche Implementierung

Modul 3: Praktisches Hinweisgebermanagement
- Praktische Umsetzung eines Hinweises anhand konkreter Fälle: Vom Eingang eines Hinweises über die Bearbeitung bis zum Abschluss

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 01.01.1970

Weitere Informationen

Abschluss
Mit IHK-Teilnahmebestätigung