Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des IHK-Bildungshauses der IHK Region Stuttgart


1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des IHK-Bildungshauses der IHK Region Stuttgart kann per E-Mail (ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de) oder über die Anmeldefunktion auf der Internetseite des IHK-Bildungshauses (http://www.ihk-bildungshaus.de) durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig anmelden“ erfolgen und ist ein verbindliches Angebot an das IHK-Bildungshaus auf Abschluss eines Vertrages über Ihre Teilnahme. Die Anmeldung soll dem IHK-Bildungshaus möglichst bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen. Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und in der Regel umgehend bestätigt. Mit Zugang der Anmeldebestätigung (Annahme des Angebotes) seitens des IHK-Bildungshauses per E-Mail kommt der Vertrag bindend zustande. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen zu IHK-Prüfungen gesondert erfolgen müssen.

2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung für eine zahlungspflichtige Veranstaltung erfolgt frühestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Die Rechnungsstellung kann auch erst nach Veranstaltungsbeginn erfolgen. Das Entgelt für die Veranstaltung ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind in den Lehrgangskosten ggf. angebotene Lernmittel nicht enthalten; diese können zusätzlich bezogen werden. Die Kosten für IHK-Prüfungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung, die auf Verursachung des Teilnehmers zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Entgelts. Es sei denn, es ist eine rechtmäßige Kündigung nach Maßgabe der Ziff. 4 dieser oder ein rechtmäßiger Rücktritt nach Maßgabe der Ziff. 3 dieser Teilnahmebedingungen erfolgt.

3. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter den nachfolgenden Bedingungen möglich:
Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich, wenn sich die Veranstaltung über einen Zeitraum von weniger als 2 Monaten erstreckt. Bei einem späteren Rücktritt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind 30 % des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig.
Bei einer längeren Lehrgangsdauer von mindestens 2 Monaten kann ein Rücktritt kostenfrei bis 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs erklärt werden. Bei einem späteren Rücktritt, bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn, sind 30 % des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang einer eindeutigen Rücktrittserklärung beim IHK-Bildungshaus. Die Rücktrittserklärung hat in Textform zu erfolgen. Eine E-Mail an ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de ist hierfür ausreichend.
Erfolgt der Rücktritt nicht frist- und formgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dem Zurücktretenden steht der Nachweis frei, dass dem IHK-Bildungshaus kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Kündigung
Im Falle von Lehrgangsverträgen ist eine Kündigung unter den nachfolgenden Bedingungen möglich. Um einen Lehrgang des IHK-Bildungshauses handelt es sich, wenn die Veranstaltung mindestens zwei Monate dauert.
Bei Lehrgängen, die auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Bei IHK-Zertifikatslehrgängen kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Liegt das Wirksamwerden einer Kündigung nach Beginn eines Lehrganges vor, wird das Entgelt anteilig berechnet.
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Eine E-Mail an ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de ist hierfür ausreichend.
Erfolgt die Kündigung nicht frist- und formgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dem Kündigenden steht der Nachweis frei, dass dem IHK-Bildungshaus kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung seitens des IHK-Bildungshauses kann insbesondere eine nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung oder eine Urheberrechtsverletzung durch den Teilnehmer sein.

5. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Das IHK-Bildungshaus behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, zu verlegen oder abzusagen. Dies ist der Fall bei Erkrankung eines Dozenten oder bei Nichterreichen der notwendigen kostendeckenden Teilnehmerzahl. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über den Ausfall, Verlegung oder Absage einer Veranstaltung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden der entsprechenden Umstände, an die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse. Sofern möglich, werden Nachholtermine anberaumt, über die die Teilnehmer ebenfalls über die bei der Anmeldung angegebenen E-Mailadresse in Kenntnis gesetzt werden. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden nur bei Absage einer Veranstaltung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Änderung im Lehrgangsverlauf
Ein Wechsel der Dozenten, der Unterrichtstage, des Lehrgangsortes oder des Lehrplans oder ein Verschieben des Lehrgangs berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Lehrgangsentgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

7. Haftung
Das IHK-Bildungshaus haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Das IHK-Bildungshaus haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des IHK-Bildungshauses oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom IHK-Bildungshaus gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Die Haftung nach weiteren zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.
Das IHK-Bildungshaus haftet darüber hinaus unter der Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das IHK-Bildungshaus oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sonstige Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind vorbehaltlich der vorstehenden Ausnahmen ausgeschlossen.

8. IHK-Zertifikat
Bei Zertifikatslehrgängen erhält der Teilnehmer ein bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat, wenn er zum einen mindestens 80 % des Unterrichts besucht und zum anderen – je nach Lehrgang – den lehrgangsinternen Abschlusstest bestanden hat.

9. Datenerfassung
Näheres zum Datenschutz und den Informationen gemäß Art. 13, 14 DS-GVO entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Urheberrecht
Die bei den Veranstaltungen ausgegebenen Arbeitsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Diese dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt für alle Nutzungsarten, insbesondere für die öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung und Vervielfältigung.

11. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das IHK-Bildungshaus weder verpflichtet noch bereit.

12. Allgemeine Fragen, Anmerkungen, Beanstandungen
Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Veranstaltungen oder bei Beanstandungen können Sie sich gerne an uns wenden: IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart, Goethestraße 31, 73630 Remshalden, Telefon 07151 7095-0, E-Mail ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form („Teilnehmer“) verwendet. Die Ausführungen gelten jedoch für alle Geschlechter.

Stand: 09.07.2020