Finanzielle Unterstützung

Wenn Sie sich oder Ihre Mitarbeiter im Unternehmen weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel mit dem Bildungsgutschein oder durch das Aufstiegs-BAföG.
Gut zu wissen: Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen!

Qualifizierungschancengesetz

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein: 
  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier

Bildungsgutschein (AZAV)

Wer bekommt den Zuschuss?
Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmer oder Arbeitslose erhalten bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 
  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aufstiegs-BAföG

IHK-Praxisstudium: Bis zu 70 % sparen mit Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die Ihre Aufstiegschancen verbessern wollen. Damit wurde eine gleichwertige Förderung für die Aufstiegsweiterbildung geschaffen, wie sie auch Studierenden an Fach- und Hochschulen in Form von BAföG erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier