Wenn Sie sich oder Ihre Mitarbeiter im Unternehmen weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel mit dem Bildungsgutschein, der ESF-Fachkursförderung oder durch das Aufstiegs-BAföG.
Gut zu wissen: Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen!
Qualifizierungschancengesetz
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Bildungsgutschein (AZAV):
Wer bekommt den Zuschuss?
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie vorab unter:
https://t1p.de/0fwi
Hier geht es zur Kursübersicht der Technischen Weiterbildung (AZAV): https://t1p.de/68pj
und der Kaufmännischen Weitbildung (AZAV): https://t1p.de/4dui
Bis zu 70 % sparen mit der EU-Fachkursförderung (ESF)
Die EU fördert Ihre berufliche Weiterbildung!
Um dem steigenden Fachkräftemangel in der EU und den stetig wachsenden Anforderungen in der Arbeitswelt entgegenzuwirken will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit der EU-Fachkursförderung die Attraktivität von beruflichen Weiterbildungsangeboten erhöhen.
Auf unserer Website finden Sie im Menüpunkt Infomaterial/Fördermöglichkeiten den Antrag zur ESF-Förderung. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schicken ihn unterschrieben an uns. Wir kümmern uns um den Rest.
Weitere Informationen unter: https://t1p.de/ngez
Höhere Berufsbildung: Bis zu 70 % sparen mit Aufstiegs-BAföG
Welche Voraussetzungen gibt es?
Das neue Aufstiegs-BAföG ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die Ihre Aufstiegschancen verbessern wollen. Damit wurde eine gleichwertige Förderung für die Aufstiegsweiterbildung geschaffen, wie sie auch Studierende in Form von BAföG erhalten.
Weitere Informationen unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/