IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart

Corona & Weiterbildung

Informationen zu den Hygienemaßnahmen des IHK-Bildungshauses

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, die zum einen Ihre Gesundheit schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen sowie zum anderen den Vorgaben der Behörden entsprechen. Den Maßnahmen liegen unter anderem die laufenden Empfehlungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin zugrunde.

Aktuelle Information (Stand: 04.04.2022):

Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgenden Informationen lediglich auf berufliche Bildungsangebote im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beziehen; für andere Bereiche oder bestimmte Konstellationen kann es andere oder speziellere Regelungen geben (bspw. Gesundheitsberufe oder bei Sport-Bezug).
Veranstaltungen der beruflichen Bildung sowie die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind ohne Beschränkungen zulässig.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen (§ 3 CoronaVO).
Zutrittsbeschränkungen oder Nachweispflichten können ggf. auch durch Hausrecht festgelegt werden.
Wir bitten Sie, verantwortungsvoll mit dem Wegfall der gesetzlichen Einschränkungen in der Praxis umzugehen und das Infektionsgeschehen bei der Planung oder Durchführung von Veranstaltungen zu berücksichtigen.

Hygieneregeln

Hygieneregeln sind entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten. Ziele unserer Schutzmaßnahmen sind die Reduzierung von Kontakten, der Schutz von Personen vor Infektionen sowie die möglichst weitgehende Vermeidung von Schmierinfektionen über Gegenstände.
Dies soll durch Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen sowie verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen bewerkstelligt werden. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände mind. 30 Sekunden. Husten und niesen Sie in die Armbeuge.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2- oder vergleichbare Maske) ist nach Betreten des Gebäudes Pflicht. 
Im ZfW-Gebäude gibt es eine Klima- / Lüftungsanlage, die gefilterte Frischluft in den Raum befördert. Ein Lüften durch das Öffnen der Fenster kann dazu führen, dass diese Anlage zeitweise sich ausschaltet. Sollte die Lüftung ausfallen, dann stoßlüften Sie bitte mind. alle 20 Minuten.
In der Warn- (250 Intensivbettenpatienten) und Alarmstufe (390 Intensivbettenpatienten) ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Testnachweises (maximal 48 Stunden alt) gestattet; bei mehrtägigen Veranstaltungen ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage vorzulegen. Der 3G-Nachweis wird am Platz durchgeführt, bis dahin soll die Schutzmaske getragen werden. Die Warnstufen werden vom Land verordnet aufgrund der Zahlen des Landesgesundheitsamtes.
In der Warn- und Alarmstufe werden wir den Unterricht weitestgehend auf online umstellen. Sie werden rechtzeitig informiert.
2. Neben den Hygienevorschriften bitten wir Folgendes zu beachten:
  • Bitte suchen Sie Ihren Unterrichtsraum unter Einhaltung des Mindestabstandes zügig auf und vermeiden Sie Ansammlungen in den Fluren. Die Pausen der Kurse sind genau festgelegt. Bitte achten Sie dringend auf das Einhalten der Zeiten. Pausen sollten in den Unterrichtsräumen verbracht werden. Die Pausenzeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang in Ihrem Raum.
  • Im IHK-Bildungshaus steht eine eingeschränkte Bewirtung zur Verfügung. Dies kann unter Umständen lediglich eine Lunchbox sowie Snacks und Getränke aus einem Automaten sein. Ein Mittagessen kann in den Unterrichtsräumen unter Einhaltung des Hygienekonzeptes des Cateringunternehmens eingenommen werden.
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel werden nach Möglichkeit personenbezogen verwendet oder eben falls ausreichend desinfiziert bzw. gereinigt.
  • Achten Sie bei der An- und Abreise ebenso auf Hygieneregeln.
  • Gruppenarbeit in separaten Räumen muss vorher vom Dozenten oder von der Lerngruppe beim Ansprechpartner des ZfW angemeldet werden.
Bitte beachten Sie
Personen mit Fieber, trockenem Husten oder Störung des Geruchs- / Geschmackssinns (sofern nicht vom Arzt als nicht Corona-Infektion bescheinigt, z.B. bei einer Erkältung) sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Falls die Erkältungssymptome keine Symptome einer Corona-Infektion sind, dann sollte, soweit möglich, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dozenten sollen dann nicht das Bistro besuchen.
Hinweis: Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet müssen einen deutschen Corona Test machen. Betreten Sie nicht das Betriebsgelände, bis festgestellt ist, dass Sie nicht an Corona infiziert sind.
Halten Sie auch außerhalb des Gebäudes den Abstand von mind. 1,5 m ein. Sollten Warteschlangen entstehen, halten Sie die Abstandsregel ein. Befolgen Sie bitte alle aushängenden Anweisungen und die Anweisungen des Personals.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.