Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des IHK Bildungshauses der IHK Region Stuttgart hat schriftlich, per Fax oder über die Anmeldefunktion auf der Internetseite des IHK-Bildungshauses (https://www.ihk-bildungshaus.de) zu erfolgen (bindendes Angebot). Sie soll dem IHK-Bildungshaus möglichst bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und in der Regel umgehend bestätigt. Mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung des IHK-Bildungshauses kommt der Vertrag zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung für eine zahlungspflichtige Veranstaltung erfolgt frühestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Die Rechnungsstellung kann auch erst nach Veranstaltungsbeginn erfolgen. Das Entgelt für die Veranstaltung ist unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin nach Veranstaltungs-/Lehrgangsbeginn zu bezahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind von den Lehrgangskosten ggf. angebotene Lernmittel nicht enthalten; diese können zusätzlich bezogen werden. Die Kosten für IHK-Prüfungen selbst werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Zu diesen IHK-Prüfungen ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Bei Nichtteilnahme am Lehrgang, die auf Verursachung durch den Teilnehmer zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch des Entgelts. Es sei denn, es ist eine rechtmäßige Kündigung oder ein rechtmäßiger Rücktritt erfolgt.
3. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich, wenn die Veranstaltung weniger als zwei Monate dauert; bei einer längeren Lehrgangsdauer (zwei Monate und mehr) kann ein Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn erklärt werden. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 30 % des Veranstaltungsentgelts zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim IHK-Bildungshaus. Dem Zurücktretenden steht der Nachweis frei, dass dem IHK-Bildungshaus kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird.
4. Kündigung
Bei Lehrgängen, die auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden, bei IHK-Zertifikatslehrgängen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende. Im Übrigen kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Veranstalters kann insbesondere eine nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung oder eine Urheberrechtsverletzung durch den Teilnehmer sein.
5. Absage von Lehrveranstaltungen
Das IHK-Bildungshaus behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt zeitnah. Bereits bezahlte Teilnahmeentgelte werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
6. Änderung im Lehrgangsverlauf
Ein Wechsel der Dozenten, der Unterrichtstage, des Lehrgangsortes oder des Lehrplans oder ein Verschieben des Lehrgangs berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Lehrgangsentgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.
7. IHK-Zertifikat
Bei Zertifikatslehrgängen erhält der Teilnehmer ein bundesweit anerkanntes IHK-Zertifikat, wenn er zum einen mindestens 80 Prozent des Unterrichts besucht und zum anderen – je nach Lehrgang – den lehrgangsinternen Abschlusstest bestanden oder eine „Projektarbeit“ erfolgreich abgelegt hat.
8. Datenerfassung
Personenbezogene Daten werden von der IHK ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet.
9. Copyright
Arbeitsunterlagen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe sind daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Hinweis nach § 36 Verbrauerstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die IHK Region Stuttgart nicht verpflichtet und nicht bereit.
Fragen, Anmerkungen, Beanstandungen
Bei Fragen oder Anmerkungen zu den Veranstaltungen oder bei Beanstandungen können Sie sich gerne an uns wenden:
IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart, Goethstraße 31, 73630 Remshalden
Telefon 07151 7095-0, Telefax 07151 7095-8895, E-Mail ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form („Teilnehmer“) verwendet. Selbstverständlich gelten die Regelungen für Teilnehmerinnen entsprechend.
Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund der momentanen Situation entsprechende Änderungen zum Präsenzunterricht notwendig sind. Bis einschließlich 31.01.2021 finden alle Lehrgänge im Online-Lernformat statt. Alle notwendigen Informationen erhalten SIe von Ihrer Lehrgangsorganisatorin. Wenn Sie Interesse an einem persönlichen Beratungsgespräch haben, gerne! 07151 7095-0.
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